Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Land Schleswig-Holstein laut aktueller Dienstkleidervorschrift nur unten aufgeführte Möglichkeiten (siehe Auszüge I und II aus der Dienstkleidervorschrift) für den Arbeitsbereich Feuerwehrseelsorge / Psychosoziale Unterstützung bzgl. Dienstgradabzeichen und der Kennzeichnung im Einsatz gibt. Dienstgradabzeichen und Kennzeichnungen etc. aus anderen Bundesländern haben keine Gültigkeit. Gleiches gilt für ggf. "frei erfundene" Abzeichen und Kennzeichnungen! Die aktuelle Dienstkleidervorschrift (Erlass vom 07.11.2008) ist einzuhalten!
| Dienstkleidungsvorschrift - Auszug II | ||
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5.4 Kennzeichnung von Führungskräften im Einsatz 5.4.1 Westen Westen werden auf der Einsatzstelle nur von tatsächlichen Funktionsinhabern getragen. Westen sind farblich festgelegt. Sie erhalten nur Funktions-Beschriftungen und sind auf den Einsatzfahrzeugen mitzuführen. 5.4.1.1 Weste Gelb (Einsatzleiter) Beschriftung „Einsatzleiter“. (Die gelbe Weste darf nur einmal auf einer Einsatzstelle getragen werden!). 5.4.1.2 Weste weiß (Abschnittsleiter) Beschriftung „Abschnittsleiter“, (Nur BF: ORGL oder LNA). 5.4.1.3 Weste rot (Führer einer angeforderten Einheit) Beschriftung „Einheitsführer“, Beispiele: Wehrführer im Einsatz, Bereitschaftsführer, Wach-abteilungsleiter (BF). 5.4.1.4 Weste blau (Gruppenführer) Beschriftung „Gruppenführer“, (gegebenenfalls mit Fahrzeugbezeichnung). 5.4.1.5 Weste grün (Fachberater) Beschriftung „Fachberater“, mögliche Zusätze: ABC, Presse, u.ä. 5.4.1.6 Weste „Schachbrettmuster schwarz-weiß“ (Atemschutzüberwachung) Beschriftung „Atemschutzüberwachung“. 5.4.1.7 Weste lila (Feuerwehrseelsorge / PSU) Beschriftung: „Feuerwehrseelsorge“ oder „PSU“.
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