Konzeptpapier zur Feuerwehrseelsorge
Zusammenarbeit von christlichen Kirchen und Feuerwehr im Kontext deutscher Feuerwehren (Hamburg / Köln / Wiesenbronn, Juni 2003)
Verfasser: AK Feuerwehrseelsorge im Deutschen Feuerwehrverband (Erneli Martens, Holger Reiprich-Meurer, Hanjo von Wietersheim)
A. Einleitung
Feuerwehrseelsorge ist Grundbestandteil des Seelsorgeauftrags der christlichen Kirchen. Sie weiß sich der christlichen Tradition, Menschen in Not beizustehen, verpflichtet. Sie unterstützt und begleitet Feuerwehrleute in ihrem Dienst sowie deren Familien entsprechend ihrem Auftrag durch Verkündigung und Seelsorge und bietet ethische Orientierung. Sie wird getragen von dem Glauben an Jesus Christus, der durch das Wort Gottes, das Gebet, durch Gottesdienste und die Feier der Sakramente sowie den Dienst am Nächsten lebendig wird.
Neben den Feuerwehrleuten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren sowie der Werk- und Betriebsfeuerwehren gilt der Dienst der Feuerwehrseelsorge auf Anfrage und nach Möglichkeit auch den Mitgliedern anderer Rettungs- und Hilfsorganisationen. Sie arbeitet eng zusammen z.B. mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern der anderen Rettungsdienstorganisationen, mit der Polizeiseelsorge, der Krankenhausseelsorge und den örtlichen Pfarrämtern.
Ihre inhaltlichen Schwerpunkte und ihre Organisationsstruktur entwickelt sie im Kontext der Feuerwehren. Sie weiß sich den Grundsätzen der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheit verpflichtet und versteht sich als ein Angebot für alle Mitarbeitenden der Feuerwehr, unabhängig von ihrer Konfession oder Kirchenzugehörigkeit.
Feuerwehrseelsorge ist eingebunden in die Organisations-Strukturen der Feuerwehr und geschieht im Einvernehmen mit der Feuerwehrführung. Feuerwehrseelsorger/innen sind Amtsträger/innen oder Beauftragte der Kirchen und in der Ausübung seines/ihres Dienstes frei. Eine gute Kooperation mit der Amtsleitung/Wehrführung ist anzustreben. Die Gewährleistung von Schweigepflicht, Beichtgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Unabhängigkeit von privaten und marktwirtschaftlichen Interessen und Interessengruppen ( z.B. Vereine, u.a.m.) sind für die Feuerwehrseelsorge unerlässlich.
B. Aufgaben der Feuerwehrseelsorge
I. Seelsorge
II. Einbindung in die Aus- und Fortbildung: Berufsethik und Prävention
III. Andachten und Gottesdienste
IV. Gesellschaftsdiakonische Aufgaben
V. Sonstige Aufgaben
I. Seelsorge
Die Feuerwehrseelsorge konkretisiert sich unter anderem in den Bereichen
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Begleitung und Unterstützung der Einsatzkräfte
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Prävention und Nachsorge
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Lebensbegleitung für Einsatzkräfte und ihre Familien
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Unterstützung bei der Begleitung und Betreuung Betroffener
I.1. Begleitung und Unterstützung der Einsatzkräfte
Erst vor wenigen Jahren wurde die Frage gestellt, wie Menschen in Helferberufen mit ihren eigenen Belastungen, die im alltäglichen Umgang mit menschlichem Leid entstehen, fertig werden. Zahlreiche Untersuchungen aus dem Bereich der Polizei, sowie der Feuerwehr und des Rettungsdienstes führten eindringlich vor Augen, dass Helfer in diesen Berufen einer berufsspezifischen, besonderen Anhäufung belastender Ereignisse ausgesetzt sind, die mitunter das zu bewältigende Maß übersteigen. So sind Feuerwehrangehörige durch starke physische und psychische Belastungen in besonderem Maße gefordert. Dafür sind nicht nur der Schichtdienst bei den Berufsfeuerwehren und / oder die Alarmbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren verantwortlich, sondern auch der „Zeitdruck“, unter dem die „richtigen“ Maßnahmen zu treffen sind, das Arbeiten im Blickpunkt der Öffentlichkeit, die ständige Konfrontation mit Leid und Tod – mitunter in seiner grausamsten Ausprägung –, sowie der Umgang mit Betroffenen und Hinterbliebenen. Konzeptpapier Feuerwehrseelsorge
Feuerwehrseelsorge bietet für die Einsatzkräfte eine langfristig angelegte Begleitung und Unterstützung durch kirchliche Seelsorger und Seelsorgerinnen, die sich sowohl in seelsorgerlich – spirituellen Möglichkeiten, als auch in den speziellen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Feuerwehrleute gut auskennen.
Der Dienst der Feuerwehrseelsorge geschieht im wesentlichen durch Beziehung und Kommunikation, durch seelsorgliches Gespräch und Präsenz der Feuerwehrseelsorgerinnen und -seelsorger. Er lebt von der Nähe zu den Menschen in den Organisationen und geschieht vor allem im Rahmen einer intensiven Kontaktpflege. Die regelmäßige persönliche Anwesenheit und /oder die Mitgliedschaft der Feuerwehrseelsorgerin / des Feuerwehrseelsorgers in der Feuerwehr - die Besuche in den Wehren und auf den Wachen sowie bei den Einheiten und in den Abteilungen, die Teilnahme an Besprechungen, Übungen und Einsätzen, Unterrichte und die dadurch entstehende Möglichkeit zu persönlichen Begegnungen schaffen die Voraussetzung für den Dienst der Seelsorge in der Feuerwehr. Aus dem persönlichen und intensiven Kontakt erwächst das gegenseitige Vertrauensverhältnis, das die weitere Begleitung, insbesondere auch in Krisensituationen ermöglicht.
I.2. Prävention und Nachsorge
Um den physischen und psychischen Belastungen standzuhalten sind Prävention und professionelle Nachsorge wichtig. Die Prävention geschieht vor allem in Aus- und Fortbildung, aber auch in der kontinuierlichen Begleitung und Unterstützung der Einsatzkräfte.
Diese beginnen mit der primären Prävention, also der Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen vor Ort, d.h. in der Mitarbeit bei Information und Schulung. Akute Belastungsreaktionen oder –störungen, die durch effektive Einsatzvorbereitung gar nicht erst entstehen, brauchen nachher nicht zeit und – personalintensiv abgebaut zu werden. ( s. II. Einbindung in Aus- und Fortbildung: Berufsethik und Prävention ).
Die Nachsorge der Feuerwehrseelsorge für Einsatzkräfte nach belastenden Ereignissen knüpft lückenlos an die Prävention an.
Zu den Aufgaben der Prävention und professionellen Nachsorge können im Einzelnen gehören:
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kontinuierlicher Kontakt mit allen Einsatzkräften
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Vorbereitung auf psychische Belastungen und den Umgang mit ihnen in Aus- und Fortbildung (Primär-Prävention )
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Beratung der Führungskräfte bei Planung, Übung, und Einsatz in Bezug auf Fürsorge für Einsatzkräfte und Geschädigte und deren psychosozialer Unterstützung
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Begleitung und Unterstützung im Einsatz ( Sekundär-Prävention )
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die Strukturierte Nachsorge nach dem Einsatz ( Tertiär-Prävention )
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die kontinuierliche Begleitung Einzelner und ihrer Angehöriger über einen längeren Zeitraum hinweg
Feuerwehrseelsorge begleitet und unterstützt die Einsatzkräfte, die durch belastende Einsatzsituationen in existentielle Krisensituationen geraten können, in denen die faktisch wirksamen religiösen und weltanschaulichen Prägungen offenbar werden. In der akuten Krise brechen häufig Sinn- und Wertfragen auf, der eigene Lebensentwurf und seine schlagartige Veränderung werden besonders bewusst und hinterfragt. Im Umgang mit Schuld und Leid wird die Schuldfrage und die Frage nach Gott angesichts des Leides zum Thema. In der Auseinandersetzung mit diesen Lebensfragen begleitet die Seelsorge die Einsatzkräfte und unterstützt so den Prozess zur Bewältigung der belastenden Einsätze.
Feuerwehrseelsorge begegnet hier dem Menschen in seiner Not und Schwäche, hält diese solidarisch mit ihm aus und unterstützt den Prozess zur Bewältigung der belastenden Ereignisse. Dabei weiß sie sich dem christlichen Gottes- und Menschenbild verpflichtet Sie erinnert an Gottes bewahrendes Handeln und hilft den Betroffenen, den Zuspruch des Evangeliums in der akuten Not zu erfahren.
Feuerwehrseelsorge versteht sich in diesem Zusammenhang als e i n Angebot der Nachsorge, das die innerhalb einer Feuerwehr vorhandenen Strukturen sinnvoll ergänzen kann. Einerseits können kirchliche Riten und Handlungen ( Gebete, Verkündigung, Segenshandlungen, Trauerfeiern, ... ) den Bewältigungsprozess belastender Ereignisse unterstützen, andererseits ist die von Amts wegen für Seelsorger garantierte Schweigepflicht sowie das in § 53 StPO für Geistliche und deren Hilfspersonen garantierte Zeugnisverweigerungsrecht für die Durchführung von Nachsorgegesprächen unverzichtbar.
Notwendige Voraussetzung zur Aktivierung der Feuerwehrseelsorge im Bereich der Nachsorge ist neben einer entsprechenden Beauftragung durch die Amtsleitung/Wehrführung eine von der Feuerwehr anerkannte Ausbildung, die dem Stand der Wissenschaften entspricht und u.a. Grundkenntnisse der Psychotraumatologie, Kenntnisse über menschliche Reaktionen in Ausnahmesituationen sowie Kenntnisse zur Durchführung der Strukturierten Einsatznachsorge umfasst.
I.3. Lebensbegleitung der Einsatzkräfte und ihrer Familien
Die Feuerwehrseelsorge ist nicht nur ansprechbar bei Problemen, die sich im Bereich der Feuerwehr ergeben, sondern auch bei Fragen des Glaubens sowie bei allgemeinen und privaten Problemen, die in den individuellen Lebenssituationen (Fragen der Erziehung, Ehe oder Beziehungsprobleme, Probleme am Arbeitsplatz, Auseinandersetzung mit Krankheit u.s.w.) entstehen können. Dazu kann auch das Feiern von Taufen, Trauungen und Beerdigungen gehören.
Allerdings trägt die Feuerwehrseelsorge dem Umstand Rechnung, dass in der Regel eine Anbindung an die jeweiligen Wohnortgemeinden gegeben ist. Deshalb geschieht eine diesbezügliche Begleitung in enger Kooperation bzw. nach Rücksprache mit der zuständigen Ortsgemeinde.
I.4. Unterstützung in der Begleitung und Betreuung von Betroffenen
In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Feuerwehrleute im Einsatz nicht nur feuerwehrtechnische Aufgaben haben, sondern auch mit den psychischen und seelischen Bedürfnissen der Betroffenen kompetent umgehen müssen. Deshalb unterstützt die Feuerwehrseelsorge die Einsatzkräfte bei der Begleitung und Betreuung Betroffener.
Dies geschieht zunächst in Aus- und Fortbildung. Die Sensibilität für psychische und seelische Bedürfnisse der Betroffenen wird geweckt und die Einsatzkräfte werden in ihrer Kompetenz gestärkt und auf den eigenen Umgang mit den Betroffenen vorbereitet.
Darüber hinaus kann es Aufgabe der Feuerwehrseelsorge sein, die Begleitung und Betreuung von Betroffenen zu ermöglichen und/oder durchzuführen.
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, hat es sich für Feuerwehr und Rettungsdienst als sinnvoll erwiesen, in Zusammenarbeit mit den Kirchen vor Ort Rufbereitschaften für Notfallseelsorge bzw. Notfallbegleitung zu unterstützen oder einzurichten. Zu ihren Aufgaben zählt Leid und Schmerz zu teilen, den Abschied zu gestalten und den Betroffenen in der Gewissheit zu begegnen, dass sie weder von Gott noch den Menschen alleine gelassen sind. Zu den Aufgaben der Rufbereitschaft gehört weiter das Erkennen von besonderen psychischen Reaktionen und Bedürfnissen und die kompetente Intervention und schließlich eine Vernetzung mit den Ortsgemeinden und anderen Unterstützungsangeboten. In Absprache mit der Polizei kommt als weitere Aufgabe die Überbringung von Todesnachrichten hinzu.
Je nach den regionalen Gegebenheiten kann es Aufgabe der Feuerwehrseelsorge sein, entweder mit diesen Rufsystemen kooperativ zusammenzuarbeiten oder diese einsatzbezogene Unterstützung zu koordinieren, Mitarbeitende zu gewinnen, diese aus- und fortzubilden und für besondere Einsatzsituationen und –lagen eine eigene Rufbereitschaft vorzuhalten.
Zudem kann die Feuerwehrseelsorge die Verbindung und Vernetzung mit den Ortsgemeinden und mit anderen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen und Organisationen in diesem Bereich fördern.
Insbesondere bei größeren Schadenslagen, wenn mitunter mehrere Notfallseelsorger und Notfallseelsorgerinnen eingesetzt werden und deren Tätigkeit der Koordination bedarf ( z.B.: Betreuung an verschiedenen Orten gleichzeitig), hat sich in der Vergangenheit die Funktion des / der Feuerwehrseelsorgers / Feuerwehrseelsorgerin als zentrale/r und feuerwehrkundige/r Ansprechpartner/in bewährt. Er/Sie genießt aufgrund seiner/ ihrer Kontakte zu allen Dienststellen und Einrichtungen und aufgrund spezieller Fachkenntnisse das Vertrauen der Feuerwehr sowie anderer Rettungs- und Hilfsorganisationen, berät und unterstützt die Einsatzleitung vor Ort in feuerwehrseelsorglicher Hinsicht und kann diese – je nach regionalen Gegebenheiten - durch die Übernahme der koordinatorischen Aufgaben auch im Bereich der Notfallseelsorge entlasten.
Grundsätzlich kann und sollte die seelsorgliche Begleitung an der Einsatzstelle auf Anforderung der Einsatzleitung tätig werden. Die Seelsorger/innen fügen sich in die Strukturen des Einsatzes ein und arbeiten mit der Einsatzleitung und den eingesetzten Kräften konstruktiv zusammen.
II. Einbindung in die Aus- und Fortbildung: Prävention und Berufsethik
Die Tätigkeit in Feuerwehr und Rettungsdienst setzt hohe fachspezifische und ethische Kompetenzen voraus.
Die Feuerwehrseelsorge lädt zur Auseinandersetzung mit berufsethischen Fragestellungen ein und bietet den Einsatzkräften Orientierung für den Umgang mit sich selbst sowie für den Umgang mit Patienten, Hinterbliebenen und Betroffenen. Sie reflektiert die Motivationen für den Dienst in der Feuerwehr, thematisiert Sinn- und Wertfragen, bereitet auf die besonderen seelischen Belastungen des Einsatzdienstes und den Umgang mit ihnen vor, bietet eine Hilfestellung für die Auseinandersetzung mit Leid und Tod an, zeigt die Bedeutung der religiösen Bindung in Krisensituationen auf, vermittelt Kenntnisse über andere Glaubensrichtungen und Religionen, und fördert die menschliche Kompetenz der Einsatzkräfte im Umgang mit Notfallpatienten und ihren Angehörigen. Dabei weiß sie sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet und orientiert sich an dem in Jesus Christus offenbarten Menschsein.
Als Vorbereitung auf die Praxis und praxisbegleitende Reflexion werden die genannten Inhalte z.B. in Form von Unterricht, der in die feuerwehr- und rettungsdiensttechnische Aus- und Fortbildung eingebunden ist, in Form von Seminarveranstaltungen, die entweder in kirchlicher Trägerschaft oder in Trägerschaft der Feuerwehr angeboten werden sowie in Form von Rüstzeiten oder Exerzitien angeboten.
III. Andachten und Gottesdienste
Die seelsorgerliche Begleitung wird – entsprechend dem Verkündigungsauftrag, der der Feuerwehrseelsorge zugrunde liegt - ergänzt durch das Angebot von Andachten und Gottesdiensten, die zum Einen in besonderenSituationen und anlässlich besonderer Erfahrungen stattfinden, diese im Licht des Evangeliums thematisieren und deren Bewältigung unterstützen und zum Anderen Ereignisse begleiten, die im „Leben der Feuerwehr“ wichtig sind: Feuerwehrfeste, Einweihungen und Inbetriebnahmen von Wachen und Fahrzeugen, Jubiläen, etc. .
Dabei erinnert die Verkündigung daran, dass wir Menschen unter dem Zuspruch leben, von Gott getragene, geliebte und auf Hoffnung hin versöhnte und erlöste Geschöpfe zu sein, auch wenn Not und Bedürftigkeit, Schwäche und Schuld dies gerade nicht als denkbar und annehmbar erscheinen lassen, und bemüht sich um Stärkung.
In Andachten und Gottesdiensten ist in anderer Weise ein Raum eröffnet, der unterstützt und möglich macht, dass jeder für sich, aber auch gemeinsam in Beziehung zu sich und dem eigenen Leben, in der Beziehung zu Gott und der Welt treten kann und der Frage nach dem Sinn des eigenen Lebens, seinen Chancen und Grenzen nachgehen und die Relevanz des Evangeliums für das eigene Leben entdecken kann.
IV. Gesellschaftsdiakonische Aufgaben
Die Aufgaben, Kontakte und Erfahrungen der Feuerwehrseelsorge eröffnen einen ungewohnten Blick auf die Gesellschaft. Aus den Beobachtungen kristallisieren sich mögliche Aufgaben heraus, die in den diakonischen Bereich hineinragen und in der Regel zur Zusammenarbeit mit anderen Institutionen führen.
Dazu kann je nach Schwerpunktbildung gehören:
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Informationsveranstaltungen für ausländische Mitbürger
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Thematisierung von umstrittenen und problematischen Seiten des Rettungswesens: Reanimation um jeden Preis?! Situation sterbender Menschen in Alten - und Pflegeheimen
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Umgang mit Sterben und Tod
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Bestattungswesen
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Einsätze in sog. sozialen Brennpunkten
V. Sonstige Aufgaben
Viele Aufgaben werden der Feuerwehrseelsorge je nach regionalen, organisatorischen oder persönlichen Gegebenheiten zuwachsen. Dazu können z.B. gehören:
C. Voraussetzungen
Um den Aufgaben als Feuerwehrseelsorger/in auch wirkungsvoll gerecht werden zu können, sind - unter Berücksichtigung der Regelungen in den Bundesländern - gemäß den Empfehlungen des AK Feuerwehrseelsorge beim DFV folgende Voraussetzungen sinnvoll:
- eine abgeschlossene und kirchlich anerkannte Seelsorge-Ausbildung
- Mitgliedschaft in einer der Kirchen des „Arbeitskreises christlicher Kirchen“
- Zustimmung der zuständigen kirchlichen Organisation
- Einsatzerfahrung durch Praktika in Einsatzbegleitung und/oder feuerwehrtechnische Grundausbildung
- Bereitschaft zur eigenen Aus- und Fortbildung als Feuerwehrseelsorger/in
- Rechtsgültige Ernennung durch die Feuerwehr-Gliederung zum Feuerwehrseelsorger bzw. Fachberater Seelsorge

letzte Änderung: 23.01.2011