FEUERWEHRSEELSORGE / PSU
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Grundsatzpapier „Feuerwehrseelsorge“
 

Alle Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und damit der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein sowie die Berufsfeuerwehren in Schleswig-Holstein erkennen die Arbeit gem. dem Konzeptpapier zur Feuerwehrseelsorge“ verfasst vom Arbeitskreis Feuerwehrseelsorge im Deutschen Feuerwehrverband (Juni 2003) bzw. in Ihrer jeweiligen gültigen aktuellen Fassung organisatorisch und inhaltlich an und setzen die Punkte 1 und 2 dieses Beschlusses vor Ort in der Regel um. Sollte jedoch eine Feuerwehrseelsorge wie in Punkt 1 beschrieben nicht umgesetzt werden können, weil andere gewachsene Strukturen vor Ort bereits vorhanden sind oder ein Kreis- / Stadtbrandmeister dies so nicht will, so tritt für den Aufbau und die Leitung eines PSU-Teams der Punkt 3 als Möglichkeit in Kraft.
 
1. Zukünftig ist für Seelsorge an Feuerwehrangehörigen und deren Familien ausschließlich der Begriff „Feuerwehrseelsorge“ zu verwenden. Dieser Arbeitsbereich darf ausschließlich personell nur von nachweislich ausgebildeten kirchlichen (anerkannte christliche Kirchen = ACK) Seelsorgern (Diakone, Priestern, Pastoren, Pfarrer etc.) ausgeführt werden. Die jeweiligen Feuerwehrseelsorger (Kreisfachwarte Feuerwehrseelsorge) werden jeweils nach einer / durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kirche und Feuerwehr durch den zuständigen Kreis- / Stadtbrandmeister ernannt. Für die Ausübung dieses Amtes ist neben der seelsorgerlichen Ausbildung die Zugehörigkeit als aktive Einsatzkraft und mindestens die Truppmann- / Truppführerausbildung sowie die Ausbildung Notfallseelsorge / Krisenintervention I, Notfallseelsorge / Krisenintervention II, Stressbewältigung für Einsatzkräfte (SfE I-VII) o. ä. anerkannte Ausbildung, Fachwart Feuerwehrseelsorge und bei Übernahme von Leitungsfunktionen im Einsatzwesen „Leitender Notfallseelsorger/  Koord. Krisenintervention“ erforderlich.

2. Zukünftig wird für psychosoziale Unterstützung an Feuerwehrangehörigen und deren Familien ausschließlich der Begriff "Psychosoziale Unterstützung", abgekürzt „PSU“ verwendet. Die fachliche Leitung und der Aufbau eines PSU-Teams auf Kreis- / Stadtebene kann als ergänzender Bereich zur Feuerwehrseelsorge dem Fachwart Feuerwehrseelsorge / PSU untergeordnet werden. Dieser Arbeitsbereich darf ausschließlich personell nur von aktiven Feuerwehrleuten (Peers) mit einem Mindestalter von 27 Jahren und einer Zusatzausbildung „Stressbewältigung für Einsatzkräfte (SfE I-VII)“ o. ä. anerkannter Ausbildung und regelmäßiger Pflicht zur Fortbildung personell besetzt werden. Die Ernennung zum PSU-Teamer ggf. auch mit weitergehender Ausbildung auf Kreis- / Stadtebene erfolgt durch die Kreis- / Stadtbrandmeister.
 
3. Die fachliche Leitung und der Aufbau eines PSU-Teams auf Kreis- / Stadtebene kann in den oben beschriebenen Ausnahmefällen auch einem Fachwart PSU untergeordnet werden. Als Fachwart PSU kann durch den Kreis- / Stadtbrandmeister nur eine nachweislich ausgebildete anerkannte psychosoziale Fachkraft (Mental Help Professional MHP) ernannt werden. Für die Ausübung dieses Amtes ist neben einer anerkannten psychosozialen Ausbildung (Mental Help Professional MHP) die Zugehörigkeit als aktive Einsatzkraft und mindestens die Truppmann- / Truppführerausbildung sowie die Ausbildung Notfallseelsorge / Krisenintervention I, Notfallseelsorge / Krisenintervention II, Stressbewältigung für Einsatzkräfte (SfE I-VII) o. ä. anerkannte Ausbildung, Fachwart PSU und bei Übernahme von Leitungsfunktionen im Einsatzwesen „Leitender Notfallseelsorger / Koord. Krisenintervention“ erforderlich. Der Nachweis einer ausreichenden psychosozialen anerkannten Qualifikation ist durch den Kreis- / Stadtbrandmeister zu überprüfen. Er kann sich bei dieser Prüfung vom Landesfachleiter Feuerwehrseelsorge / PSU, dem Landesfeuerwehrseelsorger und dem Landesfeuerwehrarzt beraten lassen.

4. Bei den Berufsfeuerwehren, die die Stelle des Fachwartes Feuerwehrseelsorge und / oder die des Fachwartes PSU nicht besetzt haben, kann die Ernennung der Mitglieder des PSU–Teams auch durch den Leiter der Berufsfeuerwehr in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Feuerwehrarzt erfolgen, der sich gleichzeitig als Vorgesetzter für das PSU-Team verantwortlich zeichnet.

5. Für den Fachbereich Feuerwehrseelsorge / PSU und damit für alle Feuerwehrseelsorger, psychosozialen Fachkräfte und PSU-Teamer gilt ausschließlich der Einsatzauftrag bei Einsatzlagen der Feuerwehr, d.h.:
 
  • Feuerwehrseelsorge für Feuerwehrangehörige und deren Familien (ggf. vor), während und nach Einsätzen der Feuerwehr.
  • Psychosoziale Unterstützung für Feuerwehrangehörige und deren Familien vor, während und nach Einsätzen der Feuerwehr.
  • Beratung von Führungskräften bei / in besonderen Lagen, Großschadenslagen und Katastrophen (s. Fachberater Seelsorge gem. F100)
  • In Sonder- und Ausnahmefällen, sowie je nach Qualifikation kann akut in einem Feuerwehreinsatz bis zum Eintreffen der jeweils örtlich zuständigen Notfallseelsorge / Krisenintervention die Betreuung von Opfern, Angehörigen, Zeugen etc. übernommen werden.
  • Darüber hinaus ist es bei besonderen Lagen und / oder auf besondere Anfrage auf Orts-, Kreis- und Landesebene möglich die speziellen Kräfte (Feuerwehrseelsorge / PSU) zum Einsatz (Notfallseelsorge und / oder Krisenintervention) zu bringen. Vorrangig jedoch bleibt stets ihr Auftrag an Feuerwehrangehörigen und deren Familien.

letzte Änderung: 23.01.2011